Erbenermittlung – Nachlassgericht als Meisterdetektiv

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie läuft die Erbenermittlung ab?
Wie läuft die Erbenermittlung ab?

Hat ein Erblasser keine Verfügung von Todes wegen veranlasst, in der er die Erbfolge selbst bestimmt, so tritt beim Eintritt des Erbfalles die gesetzliche Regelung in Kraft. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt in einem solchen Fall, welcher Abkömmling oder Verwandter des Verstorbenen wann welchen Erbanspruch hat.

Nicht selten jedoch sind Familien zerrüttet oder aber nur noch Erben höherer Ordnungen vorhanden, die nie wirklich in Kontakt mit dem Erblasser standen. In diesen und ähnlichen Fällen ist es dann in aller Regel notwendig, dass mögliche Nachlassempfänger ausgemacht werden.

Dies erfolgt über die Erbenermittlung. Doch wie werden Erben eigentlich ermittelt? Was sieht das Erbrecht vor, wenn keine Erben zu finden sind? Erfahren Sie im Folgenden mehr über den Ablauf.

FAQ: Erbenermittlung

Wann ist eine Erbenermittlung nötig?

Eine Erbenermittlung ist immer dann notwendig, wenn der Verstorbene keine Testament hinterlassen hat. In aller Regel tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein, sofern es Verwandte gibt.

Wie erfolgt eine Erbenermittlung?

Die Erbenermittlung wird vom Gericht oder einem Nachlassverwalter durchgeführt. Wie diese genau erfolgt, lesen Sie hier.

Wie teuer ist eine Erbenermittlung?

Eine Erbenermittlung kann je nach Einzelfall mehrere hundert Euro kosten.

Erben ermitteln lassen – Wann wird dies notwendig?

Nicht alle Nachlassempfänger oder gar keiner bekannt? Die Erben zu ermitteln kann schwierig sein.
Nicht alle Nachlassempfänger oder gar keiner bekannt? Die Erben zu ermitteln kann schwierig sein.

Sind Testamente vorhanden, so ist in aller Regel spätestens ab Testamentseröffnung klar, wer vom Verstorbenen als Erbe eingesetzt wurde, sodass das Nachlassgericht keine großen Probleme bei der Erbenermittlung haben dürfte. Nicht immer muss es sich dabei um Verwandte oder Freunde handeln, sondern auch Vereine können zum Beispiel Vermögen erben.

Liegen aber weder Testament noch etwaige Erbverträge vor, so findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. In vielen Fällen sind Angehörige und Ehegatten bekannt, sodass die Ermittlung von Erben sich vergleichsweise einfach gestaltet, sofern nicht plötzlich auch noch bisher nicht bekannte Erben hinzutreten (uneheliche Kinder, verschollene Geschwister u. a.).

Aber von Zeit zu Zeit, gerade bei vereinsamten, alleinlebenden Menschen, ist nicht immer eindeutig, ob tatsächlich Erben vorhanden sind. Es ist in den meisten Fällen nicht auszuschließen, dass irgendwo noch entfernte oder nahe Verwandte zu finden sind, die nach BGB als Nachlassempfänger in Betracht kämen.

Sind keine Erben zu ermitteln, tritt im letzten Schritt das Erbrecht des Staates in Kraft. Das bedeutet, das Vermögen des Verstorbenen fließt in die staatlichen Kassen – und auch dessen Schulden. Hiervon in Abzug gebracht werden in der Regel die Beerdigungskosten. Ist für deren Begleichung nicht ausreichend Erbmasse vorhanden, übernimmt auch diese die Landes- oder Staatskasse (Sozialbestattung). Im Übrigen kann der Staat als einziger nicht das Erbe ausschlagen.

Im Übrigen: Übersteigt der Nachlass die Beerdigungskosten, so ist die Erbenermittlung von Amts wegen durchzuführen. Erst wenn sich hiernach herausstellt, dass keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, darf das Erbe in Staatsbesitz übergehen.

Wer muss die Erbensuche beantragen?

Für die Erbenermittlung sind zumeist Nachlassgericht oder eingesetzter Nachlasspfleger zuständig. In aller Regel bedarf es hierzu keines gesonderten Antrages durch einen etwaigen Betreuer des Verstorbenen oder bereits bekannter Erben.

Nachlasspfleger oder Nachlassgericht sollen die Erbenermittlung selbst durchführen und hierzu alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen. Die Einsetzung eines berufstätigen Erbenermittlers ist hingegen nicht vorgesehen.

Erbenermittler (Familienforscher, Genealogen) arbeiten zumeist ohne Auftrag. Sie greifen hierzu öffentliche Bekanntmachungen und Erbenaufrufe in Zeitungen und anderen Medien auf, stellen eigene Nachforschungen an und bieten anschließend ihre Dienste bei den betreffenden Nachlasspflegern oder Nachlassempfängern an.

Sherlock, übernehmen Sie: Wie werden Erben ermittelt?

Die Suche nach Erben kann detektivisches Geschick abverlangen.
Die Suche nach Erben kann detektivisches Geschick abverlangen.

Ob nun Gericht oder aber Nachlasspfleger: Die Erbenermittlung gleicht nicht selten einer umfangreichen detektivischen Tätigkeit.

Neben Auskünften aus zahlreichen Registern müssen die Zuständigen unzählige Ehe-, Geburts- und Scheidungsurkunden sowie Wohnsitzmeldungen überprüfen, um so einen Familienstammbaum des Verstorbenen zu entwickeln. Hilfreich können hierbei Freunde, Bekannte oder noch vorhandene Familienmitglieder des Erblassers sein.

Darüber hinaus können bei der Erbensuche sowohl Nachlassgericht als auch Nachlasspfleger auf zahlreiche öffentliche Medien zurückgreifen. Über die Schaltung von Anzeigen, in denen durch öffentliche Bekanntmachungen Erben gesucht werden, kann sich die Suche über einen größeren Radius erweitern. Mitunter müssen auch im Ausland Suchanfragen gestellt werden.

Öffentliche Aufforderung durch das Nachlassgericht: Hat das zuständige Gericht einen Erbenaufruf öffentlich und rechtswirksam in die Wege geleitet, so haben mögliche Erben eine Frist von sechs Wochen, innerhalb derer sie Erbansprüche geltend machen können. Aber: Melden sie sich nicht fristgerecht, werden sie nicht abschließend aus dem Nachlassverfahren ausgeschlossen, sondern nur vorläufig. Das heißt, dass ggf. auch später noch Ansprüche angemeldet werden können.

Erbenermittlung – Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für die Ermittlung von Erben können aus dem Nachlass entnommen werden.
Die Kosten für die Ermittlung von Erben können aus dem Nachlass entnommen werden.

Ob nun Auszüge aus den Registern oder öffentliche Bekanntmachungen: Bei der Erbenermittlung entstehen Kosten. Diese können je nach Arbeitsaufwand und benötigter Belege auch schon mehrere hundert Euro betragen. Ein abschließender Betrag lässt sich jedoch nicht festlegen, da sich dieser nach dem jeweiligen Einzelfall richtet. Die für die Suche nach rechtmäßigen Erben benötigten finanziellen Aufwendungen können aus dem Nachlass entnommen werden.

Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, einen Erbenermittler oder Privatdetektiv einzuschalten. Das bedeutet, dass dieser nur dann Kosten für seine Dienstleistung verlangen kann, wenn er einen rechtswirksamen Vergütungsvertrag mit Ihnen als Auftraggeber abgeschlossen hat. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung hat ein Genealoge nicht.

Ermittlung weiterer Erben dauert an – Bleibt der Nachlass unter Verschluss?

Sind bereits einige Erben sicher bekannt, so müssen diese nicht automatisch immer darauf warten, bis in der Erbenermittlung abschließend herauskommt, ob und wie viele weitere Erben noch vorhanden sind. Jeder bereits bekannte Erbe kann einen Erbschein beantragen. Allerdings ist dieser nur auf den ihm per Gesetz zustehenden Erbteil auszustellen (Teilerbschein).

Teilbare Nachlassgegenstände wie Geld, Aktien o. ä. können dann auch zur Auszahlung gebracht werden. Für nicht Teilbares wie hinterlassene Immobilien, Fahrzeuge oder Firmen gilt dies nicht. Diese können erst dann abschließend übertragen werden, wenn alle Erben bekannt sind bzw. keine weiteren gefunden werden konnten. Sind mehrere Berechigte vorhanden, fällt die Teilung der nicht teilbaren Vermögenswerte in die Erbauseinandersetzung.

Ist die Erbenermittlung an Fristen gebunden?

Wie lange dauert so eine Erbenermittlung nun eigentlich? Sind Nachlasspfleger und Nachlassgericht an bestimmte Fristen gebunden?

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Erbenermittlung. Es dauert so lange, wie es dauert.
Die Erbensuche kann sich über viele Jahre hinziehen.
Die Erbensuche kann sich über viele Jahre hinziehen.

In Einzelfällen kann die Suche nach Erben auch schon mal mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Erst nachdem alle Möglichkeiten abschließend ausgeschöpft sind, darf die Erbenermittlung auch bei Erfolglosigkeit eingestellt werden. Gerade dann, wenn auch über die deutschen Grenzen hinweg Informationen gesammelt, Dokumente übersetzt und registriert werden müssen, kann sich die Suche nach Erben in die Länge ziehen.

Sind hingegen Testament und oder Erbverträge vorhanden, gestaltet sich die Erbensuche vergleichsweise einfach und kann daher auch in aller Regel schneller abgeschlossen werden.

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Erbenermittlung – Nachlassgericht als Meisterdetektiv
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

22 Gedanken zu „Erbenermittlung – Nachlassgericht als Meisterdetektiv

  1. Horst R

    Hallo, liebes Team,
    Es geht um den Pflichtteil. Der älteste Sohn hat diesen Pflichtteil von den anderen Erben nicht eingefordert. Weshalb ist nicht nach zu vollziehen. Den Kontakt zu den anderen Erben hat er abgebrochen. Der jüngste Sohn hat diesen Pflichtteil in Verwahrung und möchte diesen an die Tochter des ältesten Sohnes (obwohl verjährt) auszahlen. Da kein Kontakt zu ihr besteht und ihre Anschrift nicht bekannt ist weiß ich keinen Weg diese zu bekommen. Aus Datenschutzgründen wird sich jede amtliche Stelle weigern diese mir mit zu teilen. Vielleicht können Sie mir einen Hinweis geben. Vielen Dank.

  2. tobias.s

    hallo habe eine frage. ich habe erfahren das uch eine unbekannte halb schwester hatte die 2020 verstorben ist.nun braucht das nachlass Gericht d ihr scheidungs Urteil. leider weiß niemand etwas wo und wann sie sich scheiden lassen hat. der ex mann ist auch nicht mehr greifbar da er wohl in Mazedonien lebt.

  3. Susanne

    Hallo, meine Stiefoma ist kürzlich verstorben und hat laut Testament ihre drei – zur Adoption freigegeben – Kinder enterbt und meiner Mutter – ihrer Stieftochter – alles vererbt. Nun möchten wir, dass ihre leiblichen Kinder zumindest den Pflichtteil bekommen. Wird sich ein Nachlassgericht auch um die Suche der enterbten Kinder kümmern, oder muss ich versuchen sie selber zu suchen, damit sie ihr Erbe einfordern können? Alle Geburtsurkunden sind vorhanden und in unserem Besitz!
    Danke!

  4. Hannes B

    Ich möchte einen Privatdetektiv einschalten. Ich möchte Erben eines Nachlasses ermitteln lassen. Gut zu wissen, dass man dafür einiges an Zeit hat.

  5. Ursula

    Hallo liebes Team,
    Der Bruder meiner Mutter ist verstorben und meine Mutter soll nun als letzte lebende Schwester die Beerdigung bezahlen. Ich weiß das auf seinem Konto, welches sofort vom Nachlassgericht eingefroren wurde ausreichen Geld vorhanden war um alle seine Verbindlichkeiten auszugleichen. Einen Erbschein bekommt meine Mutter aber nicht da auch die Kinder der bereits verstorbenen Geschwister erbberechtigt sind. Deshalb soll meine Mutter sämtliche Stammbücher ihrer Geschwister vorlegen. Die Geschwister sind aber alle tot und zu deren Kindern besteht kein Kontakt. Meine Frage ist warum bezahlt das Nachlassgericht die Beerdigung und andere Verbindlichkeiten nicht von dem Eingefroren Konto? Meine Mutter will ja garnicht erben hat aber auch nicht die Mittel die Beerdigung zu zahlen.
    Mit freundlichen Grüßen.

  6. Lisbeth

    Interessant, dass für die Erbenermittlung zumeist Nachlassgericht oder eingesetzter Nachlasspfleger zuständig sind. Von einer Bekannten weiß ich, dass man aber auch auf eigene Faust einen Detektiv beauftragen kann. So hat sie ihren totgeglaubten Onkel gefunden.

  7. Aumer1

    Hallo liebes Team.
    Wir sind eine Gruppe von cirka 10 Erbberechtigten, die Verstorbene ist bereits seit 4 Jahre Tod und der Fachrechtsanwalt hat uns mitgeteilt dass es Erben in USA gibt. Die Suche geht dort bereits seit 3,5 Jahren. Ein Erbschein wurde uns NICHT ausgestellt (?). Nun meine Frage: Der Erbschein kostet cirka 650;- ist das pro Person oder zusammen? Kann jeder Einzelne einen Erbschein beantragen oder geht das nur zusammen? Und Warum hat das Nachlaßgericht uns nach dieser langen Zeit den Erbschein verweigert?
    Mit freundlichen Grüßen

  8. Heidi H.

    Es klingt hier alles so einfach und logisch.
    Wer kann mir helfen !? Einen Teilerbschein habe ich auf Antrag erhalten, mit dem ich aber nichts anfangen kann. Die anderen Erben sind nicht ermittelt. Seit Jahren geht der Ärger mit dem Nachlassgericht Hannover. Es wurde mir jetzt schon mitgeteilt, das mein Antrag auf einen Nachlasspfleger kostenpflichtig abgelehnt wird. Ich soll die Erben ermittteln. Aber wie, wenn es schon dem Gericht mit den überlassenen Geburtsurkunden nicht gelungen ist. Auch ein Fachanwalt für Erbrecht war nicht sehr hilfreich.

    1. anwalt.org

      Hallo Heidi H.,

      Idealerweise wird durch eine Erbensuche die Erbfolge geklärt. Ist dies auch bei professionellen Erbermittlern vom Gericht nicht von Erfolg gekrönt, kann es zu einer öffentlichen Aufforderung nach § 1965 BGB kommen. Melden sich Erben dann innerhalb von weiterhin nicht, werden diese im Nachlassverfahren nicht mehr berücksichtig. Die Ermittlung kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.

      Sollen die Erben privat ermittelt werden, kann die Beauftragung von Detektiven oder spezialisierten Suchdiensten eine Option darstellen. Hier fallen dann jedoch auch Honorarkosten an, die oftmals vom Erbteil berechnet werden und in der Regel bei Erfolg gezahlt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. ingeborg Z.

    Hallo, liebes Anwalt.org-Team,

    die polnischen Behörden haben eine deutsche Erbenermittlungs-Fa. beauftragt, nach Erben des Erblassers zu suchen. Sie sind auch fündig geworden. Nun soll ich eine
    Vollmacht unterschreiben , wo mich folgende Passage nicht ganz koscher vorkommt. „Die Erbenermittlungs-Fa. verpflichtet sich zu einer kaufmännisch sorgfältigen, rechtlich einwandfreien und rechnerisch jederzeit nachprüfbaren meines Erbanteils. Was soll das: Will die Fa. meinen Erbanteil für Finanzgeschäfte benutzen? Ich aber möchte meinen Erbteil sofort nach Klärung aller rechtl Fragen ausgezahlt bekommen.
    Was soll ich tun?

    LG Ingeborg Z.

    1. anwalt.org

      Hallo ingeborg Z.,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt und klären sie mit diesem die weitere Vorgehensweise. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Jörg K.

    Hallo zusammen,
    ich suchezr. Zt. namentlich die Person(en), die meinen Vater beerbt haben.
    Ich habe keinen Kontakt zu ihm gehabt, habe aber alle Urkunden: Sterbeurkunde, urkundlicher Kindesnachweis, Familienbuch etc.. Mein Anwalt hat beim Nachlassgericht und beim Bundesnotarregister nachgefragt-da gibt es leider keine verwertbaren Einträge. Ich muss mich auf einen anderen Weg machen, Dinge zu recherchieren.

    Es gibt eine Akte im Krankenhaus, indem er verstroben ist. Die Leiche wurde an einen Bestatter übergeben. In der Akte stehen Namen und es wird auch ein Notar genannt. Das Krankenhaus gibt mir keine weitere Auskunft und schon gar keine Einsicht.Trotz nachweislicher Unterlagen. (Argument: Datenschutz). Die Erben haben eine beukundete Altervorsorgevollmacht beurkundet hat. Mein Anwalt sagt mir, dass es keine Möglichkeit gibt, auf „Verdacht“ hier die Namen und ggf. Inhalt der Akten (sowohl vom Krankenhaus, als auch vom Notar) zu bekommen.

    Welche Möglichkeiten (ggf. Zwangsmassnahmen) habe ich noch, Daten zu recherchieren?

    Vielen Dank für Ihre Mühen!

    1. anwalt.org

      Hallo Jörg,

      da die Erfolge bzw. Erbaufteilung durch einen Nachlassverwalter bestimmt werden muss, wird ein solcher von dem Nachlassgericht bestimmt worden sein. Dieser sollte folglich in Besitz der gesuchten Namen sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. M

    Vielen Dank, ich habe jetzt herausgefunden, dass ich mich in Baden Württemberg an die Dienststelle Vermögen und Bau wenden muss.

  12. M

    Hallo liebes Anwalt.org-Team,

    wenn jemand ohne Testament und ohne Erben stirbt, ein anonymes Begräbnis bekommt, und der Nachlass nicht die Beerdigungskosten übersteigt, also keine Erbenermittlung beim Nachlassgericht erfolgt, was passiert dann mit Sachwerten wie gemalten Bildern? Im Internet wird „gerichtliche Hinterlegung“ erwähnt, aber im zuständigen Amtsgericht weiß keiner etwas davon. An wen kann man sich da wenden, um diese Bilder zu retten/kaufen? Werden die Bilder dann bei der Zollauktion auftauchen? Wie lange dauert das etwa? Oder was könnte sonst noch mit den Bildern geschehen? Wer ist zuständig?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Einschätzung!

    1. anwalt.org

      Hallo,

      in der Tat sollten die Wertgegenstände in dieser Situation bei der Zollauktion zu finden sein. Die Bearbeitungszeiten variieren allerdings extrem. Ansprechpartner ist die Finanzdirektion des Landes, welches erbt.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Hans

    Hallo liebes Anwalt.org-Team,

    ich wurde von einem Erbenermittler angeschrieben, der behauptet, ich hätte etwas geerbt. Er möchte für die entspr. Informationen und seine Dienste mehr als ein Drittel „des auf mich entfallenden Erbanteils“ haben.
    Ich finde das recht ambitioniert, jdf. habe ich bei meinem Anwalt noch nie ein Drittel des Streitwerts als Honorar bezahlt.
    Ich habe keinen blassen Schimmer, wer der Erblasser ist. Daher gehe ich auch davon aus, daß ich nicht der einzige Erbe bin.

    Sorry für die lange Vorgeschichte, jetzt meine Frage: Wenn ich die „Honorarvereinbarung“ nicht unterschreibe, wird dann der Erbenermittler gegenüber dem Nachlaßgericht behaupten, daß er nur die Erben ermittelt hat, die ihn auch bezahlen? Wird er also deren Erbteil vergrößern, indem er mich verschweigt, um auf diese Weise ein Drittel des gesamten Erbes zu kassieren?
    Oder wird er mich auch dann beim Nachlaßgericht melden, wenn ich nicht unterschrieben habe?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Einschätzung!

    1. anwalt.org

      Hallo Hans,

      wir können die Vorgehensweise hier nicht einschätzen und dürfen auch keine rechtliche Beratung anbieten. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden, der mit Ihnen die notwendigen Schritte besprechen kann.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Kessi

      Wir haben jetzt den selben Fall. Wie ist die Geschichte ausgegangen. Mussten Sie ein Drittel an Honorar bezahlen?

  14. s.

    wir sind hier einige rentner an der portug.-span grenze…………
    in einer auswanderungswelle etwa 198o haben sich hier viele englaender, deutsche, schweizer usw.
    angesiedelt, deren fam. oft durch kranheit, suff usw. zerstoert wurden.
    viele superanwesen sind leer, unbewohnt,
    gern wuerden sich einheimische deren bemaechtigen usw.
    wir suchen jemand( rechtsanwalt usw)
    der sich deswegen mit uns in kontact setzt………
    s.

    [Text redaktionell redigiert]

    1. anwalt.org

      Hallo S.,

      nutzen Sie das regionale Anwaltsregister, um einen geeigneten Rechtsbeistand ausfindig zu machen.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. B.Gul

      Hallo

      Meine Bekannte ist verstorben am 2014.Er hat mich als seine Tochter genannt.Er hatte eine Lebensversicherung .Stand für nachlas nur meine Name drauf.Er hatte keine Kinder keine Familie außer ich.Wie kann ich es wissen ob ich Einspruch habe ?Meine Vater ist eine Norweger lebte in Norwegen.
      Werde ich mich freuen wenn Sie mir helfen würden.
      MfG
      Frau Gul.

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