BORA: Die Berufsordnung für Rechtsanwälte in Deutschland

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

BORA: Durch die BRAK wird die Satzung erlassen.
BORA: Durch die BRAK wird die Satzung erlassen.

Wer in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen ist, der muss sich bestimmten Vorschriften und Pflichten unterwerfen. Gleiches gilt für Richter und Staatsanwälte. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (kurz: BORA) ist hierbei die maßgebende Vorschrift in Bezug auf den Anwaltsberuf. Sie ist als Satzung ausgestaltet. Erlassen wird sie im Rahmen der Satzungsversammlung bei der Bundesrechts­anwaltskammer (kurz: BRAK).

Es handelt sich um eine selbst gegebene Berufsordnung der Rechtsanwälte, die nähere Einzelheiten zu den beruflichen Pflichten des Anwalts regelt. Im folgenden Ratgeber wollen wir Ihnen einen Überblick über die BORA verschaffen und Ihnen einige damit im Zusammenhang stehende Fragen beantworten. Wie ist die Satzung aufgebaut? Lesen Sie hier mehr zu dem Thema!

FAQ: BORA

Was bedeutet BORA?

Es handelt sich bei dem Kürzel BORA um die Abkürzung der Berufsordnung für Rechtsanwälte in Deutschland.

Wie ist das Gesetz aufgeteilt?

Hier können Sie nachlesen, in welche einzelnen Abschnitte die Berufsordnung für Rechtsanwälte aufgeteilt ist.

Welcher Unterschied besteht zur BRAO?

Welche wesentlichen Unterschiede zwischen der BORA und der Bundesrechtsanwaltsordnung bestehen, lesen Sie hier.

BORA: Wie das Gesetz untergliedert ist

Die BORA beinhaltet die jeweiligen Pflichten eines Anwalts. Sie gilt für jeden Anwalt, also nicht nur für einen Strafverteidiger oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Gegliedert ist sie in drei Teile, wobei der zweite wiederum aus neun Abschnitten besteht. Der erste Teil regelt die Freiheit der Berufsausübung (Freiheit der Advokatur).

Wie ist die BORA inhaltlich aufgebaut?
Wie ist die BORA inhaltlich aufgebaut?

Im 2. Teil werden in den einzelnen Abschnitten jegliche anwaltliche Pflichten normiert. Im ersten Abschnitt sind beispielsweise die allgemeinen Berufspflichten von einem Rechtsanwalt darlegt. Im 2. wiederum finden die besonderen Berufspflichten im Zusammenhang mit Werbung ihre gesetzliche Grundlage. Abschnitt drei des 2. Teils der BORA regelt die Pflichten eines Anwalts bei der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung eines Mandats.

In Abschnitt vier ist geregelt, welche besonderen Berufspflichten ein Anwalt gegenüber Gerichten und Behörden zu wahren hat. Im darauffolgenden sind wiederum die Vorschriften in Bezug auf Honorarvereinbarungen und die Abrechnung von Gebühren enthalten. Abschnitt sechs regelt die besonderen Berufspflichten, die ein Rechtsanwalt gegenüber der BRAK, Kollegen, Mitarbeitern, Dritten oder im Rahmen von Ausbildungsverhältnissen treffen.

So hat gemäß § 24 BORA ein Rechtsanwalt in Deutschland dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen, wenn sich beispielsweise sein Name, sein Kanzleisitz oder seine Telefonnummer ändert.

Die Berufspflichten für einen Anwalt im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr regelt Abschnitt 7 des 2. Teils der BORA. Enthalten sind darin die zwischenanwaltliche Korrespondenz sowie die Einschaltung eines ausländischen Anwalts.

Der achte Abschnitt regelt die Pflichten bei beruflicher Zusammenarbeit mit einem anderen Rechtsanwalt, der neunte schließlich den Anwendungsbereich der Vorschriften. Teil drei der BORA benennt abschließende Bestimmungen bezüglich des Inkrafttretens sowie der Ausfertigung der Satzung.

BRAO und BORA: Worin besteht der Unterschied?

Die BORA ist die Anwaltsordnung in Deutschland.
Die BORA ist die Anwaltsordnung in Deutschland.

Abkürzungen können durchaus verwirrend sein. So darf keineswegs die BORA mit der BRAO verwechselt werden, der Bundesrechtsanwalts­ordnung.

Ebenso wie die BORA regelt die Bundes­rechtanwaltsordnung das anwaltliche Berufsrecht. Enthalten sind darin grundlegende Vorschriften zur anwaltlichen Zulassung. Ferner sind ihr weitere Rechte und Pflichten zu entnehmen.

Im Grunde wird die Bundesrechtanwaltsordnung durch die BORA ergänzt, ebenso wie durch die Fachanwaltsordnung (kurz: FAO).
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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