Bankrecht und Kapitalmarktrecht – Vorschriften rund um das Thema Geld und Kapitalanlagen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 1. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 19 Minuten

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht – Vorschriften rund um das Thema Geld und Kapitalanlagen

FAQ: Bank- und Kapitalmarktrecht

Welche Gesetze sind im Finanzwesen wichtig?

Im Finanzsektor spielen unterschiedliche Gesetze aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht eine Rolle. Eines davon ist beispielsweise das Kreditwesengesetz (KWG).

Was besagt das Geldwäschegesetz?

Geldwäsche ist in Deutschland illegal und stellt eine Straftat dar. Was das Geldwäschegesetz konkret definiert, können Sie hier nachlesen.

Welche Vorgaben gibt es für private Konten?

In Deutschland hat grundsätzlich jeder Bürger das Recht auf ein Konto. Dabei handelt es sich in aller Regel um ein Girokonto. Hier lesen Sie mehr dazu.

Sowohl das Bankrecht als auch das Kapitalmarktrecht blicken auf eine lange Geschichte zurück
Sowohl das Bankrecht als auch das Kapitalmarktrecht blicken auf eine lange Geschichte zurück

Archäologen finden noch heute jahrhundertealte wertvolle Münzen aus längst vergangenen Zeiten. Das Münz- und Bankwesen kann somit also eine lange Geschichte erzählen. Schon in der Antike gab es eine Form des Bankwesens. Es entstand ganz einfach aus einer Notsituation heraus, sodass Händler einen reibungslosen Handel miteinander betreiben konnten.

Spätestens ab dem 13. Jahrhundert kann von einem Aufstieg des Bankwesens gesprochen werden. Damals lagen diese Bankhäuser noch in der Hand von Familien, die dadurch zu mächtigen Dynastien heranwuchsen und noch heute bekannt sind. Zu den populärsten ihrer Zeit zählen wohl die Medici, die in Italien begonnen und ihre Bankgeschäfte dann in ganz Europa ausweiteten. Die Medici stiegen zu einer der mächtigsten und einflussreichsten Familien auf: Sie waren Großherzoge der Toskana, besetzten den Papstthron und waren Könige in Frankreich.

Zuvor waren es jedoch wohlhabende Familien, wie die Bardi, die Peruzzi und die Acciaiuoli, die in Italien – vorzugsweise in Florenz, aber auch schon in Filialen in großen europäischen Städten – erstmals in großem Stil Waren gegen Geld tauschten. Finanziert wurden damit vornehmlich Handelsgeschäfte, aber auch Kriege von Königshäusern.

Da zu jener Zeit diese Geschäfte oft noch auf offener Straße und zudem auf kleinen Bänken abgehandelt wurden, entstand aus dem Italienischen Begriff „banca“ der noch heute verwendete Ausdruck „Bank“ für Finanzinstitute. Das Verleihen von Geld erfolgte meistens gegen hohe Zinsen, von denen die Bankhäuser ihr eigenes Dasein finanzierten.

Im deutschen Raum war es die Familie Fugger, die ebenso in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts ihr Bankwesen in Europa ausweitete und zu einer ebenso mächtigen Institution heranwuchs.

Ab dem 15. Jahrhundert entstanden dann Bankhäuser auch für einfache Familien. Daran beteiligt waren insbesondere die Franziskaner Mönche, die auch als Monti bekannt waren. Doch noch bis ins 19. Jahrhundert hinein waren es vor allem Familien, die die hiesigen Bankhäuser betrieben. Die Familie Rothschild entwickelte sich gerade in dieser Zeit zu einer mächtigen Dynastie.

Bekannt ist ebenfalls, dass all diese Familien – Medici, Fugger, Rothschild – durch ihre Geldverleihgeschäfte auch einen enormen politischen Einfluss hatten. So verhalfen sie 1500 etwa dem spanischen König Karl I auf den Kaiserthron (Kaiser Karl V) oder finanzierten den Kauf des Suezkanals durch die englische Krone im Jahr 1875.

Noch lange wurden die Gehälter in bar ausgezahlt. So kam die sogenannte Lohntüte oder auch Gehaltstüte zum Einsatz: Eine Papiertüte oder ein Jutesack, der Bargeld enthielt sowie die genaue Lohnabrechnung. Doch ab 1957 wurde diese Form der Lohnauszahlung immer mehr verdrängt und ab 1960 richteten die Banken die heute noch existenten Girokonten oder auch Lohnkonten ein, die einen Riesenerfolg feierten.

Spezielle Ratgeber zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Grundlagen im Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Seinen Ursprung hat das Bankwesen in Italien. Daher leiten sich auch viele Begriffe im Bank- und Kapitalmarktrecht aus dem italienischen ab, zum Beispiel:

In Italien liegen die Ursprünge vom Bankrecht
In Italien liegen die Ursprünge vom Bankrecht
  • Banco
  • Credito
  • Giro

In Deutschland gibt es sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Bank- und Kreditinstitute. Unter dem Begriff Kreditinstitut ist nach § 1  Abs. 1 KWG (Kreditwesengesetz) folgendes zu verstehen:

„Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“

Auch die Aufgaben der Kreditinstitute sind im Kreditwesengesetz (KWG) beschrieben, ebenso, was unter Bankgeschäften zu verstehen ist. Daneben werden Rechtsunterschiede zwischen Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistungsinstituten getätigt.

Dabei hat das Bankrecht vermehrt die Aufgabe jene rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Kreditinstitut und seinen Kunden zu reglementieren. Aber es regelt auch das Rechtsverhältnis zwischen dem Kreditinstitut und den entsprechenden staatlichen Instituten, die für den Bankensektor verantwortlich sind; dazu gehören insbesondere die Bankenaufsicht bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Zentralbanken und das Kartellamt.

Im Fokus vom Bankrecht stehen sämtliche Bankgeschäfte. Solche Bankgeschäfte bilden die geschäftliche Verbindung zwischen einer Bank und seinem Kunden. Im Bankrecht existieren viele Einzelgesetze, es gibt also kein großes Einheitsgesetz. Die Basis dafür bildet das Kreditwesengesetz (KWG). Weitere Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB) zu finden, aber auch im Wechselgesetz und im Scheckgesetz.

Im Scheckgesetz (ScheckG) regelt der deutsche Gesetzgeber, welche Eigenschaften ein Dokument haben muss, um als Scheck zu gelten. Es stellt die rechtliche Grundlage dar, auf dem der Scheckverkehr beruht. In vielen Staaten Europas gilt ein ähnliches Gesetz.

Das Wechselgesetz wiederum kümmert sich um das Wechselrecht, wobei der „Wechsel“ in diesem Fall für eine „Urkunde“ bzw. für ein Wertpapier steht. Geschaffen werden, soll eine Vereinheitlichung des Wechselrechts in ganz Europa, besonders in der Ausformung und Annahme eines Wechsels.

Das Kapitalmarktrecht sieht wiederum seine Zuständigkeit darin, alle Fragen rund um die Tätigkeiten auf dem hiesigen Finanzmarkt zu klären. Dabei agieren die Sparkassen, Banken und ebenso alle anderen Kreditinstitute als Anbieter, Nachfrager und als Vermittler zwischen den Kapitalnehmern und Kapitalanbietern auf dem Kapitalmarkt. Dabei befasst sich das Kapitalmarktrecht mit der Ausgabe und dem Handel von Finanzinstrumenten bzw. handelbaren Papieren, also beispielsweise Wertpapiere oder Schuldscheine. Wertpapiere sind etwa Aktien, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen oder Aktien; man erwirbt solche Wertpapiere im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage. Die Wertpapiere dienen als Nachweis, dass eine Person Besitz an etwas hat bzw. dass er eine Geldanlage getätigt hat.

Auch mit Fonds beschäftigt sich das Kapitalmarktrecht, die mehrere Finanzinstrumente in sich versammeln. Es gibt viele verschiedene Arten von Fonds (meist Investmentfonds), zum Beispiel:

  • Immobilienfonds
  • Rentenfonds
  • Dachfonds
  • Schifffonds
  • Aktienfonds

Somit ist zu erkennen, dass das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht eine Einheit bilden, weil sie sich in vielen Punkten überschneiden.

Aufgrund der immer wichtiger werdenden rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen vom Bankrecht und Kapitalmarktrecht hat die Bundesrechtsanwaltskammer entschieden, 2008 den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht ins Leben zu rufen. Dieser Anwalt kann seine Mandanten bei einem Widerruf unterstützen, denn er kennt sich mit Kreditverträgen und Finanzgeschäften aller Art aus. Zudem kann der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht auch die komplette Vermögensverwaltung übernehmen und Sie vor Kreditinstituten, aber auch vor Versicherungsunternehmen vertreten.

Gesetze und Rechtsverordnungen, die für das Bankrecht und Kapitalmarktrecht von Relevanz sind

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist in viele Einzelgesetze aufgeteilt. Daher sollen hier nun die wichtigsten dieser Gesetze näher beschrieben werden, um ein besseres Verständnis für die beiden komplexen Rechtsgebiete zu schaffen.

Kreditwesengesetz (KWG)

Das Kreditwesengesetz ist eines der wichtigsten Gesetze im Bank- und Kapitalmarktrecht. Es trat in seiner Ursprungsfassung erstmals im Jahr 1935 in Kraft und war eine Reaktion auf die damalige Bankenkrise. Das KWG soll dafür Sorge tragen, dass das Funktionieren der Kreditwirtschaft sicher erhalten bleibt; dafür besitzt es zahlreiche Vorschriften, wie etwa

  • Grundlagen des Kreditwesens
  • Schutz der Gläubiger vor dem Verlust ihrer Einlagen
  • Regelung des Wettbewerbs
  • Vorschriften zur Bankenaufsicht
  • Regeln über Kreditgeschäfte und Liquidität (Zahlungsbereitschaft)

Durch das Kreditwesengesetz sehen sich alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der staatlichen Bankenaufsicht unterworfen. Die sogenannte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, die es in dieser Form seit Mai 2002 gibt, hat eine wichtige Aufgabe. Sie soll nämlich die Funktionstüchtigkeit eines stabilen und integren deutschen Finanzsystems gewährleisten, um somit Vertrauen für die Bankkunden, Anlegern und Versicherten gegenüber dem Finanzsystem zu schaffen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, prüft die BaFin die Zahlungsfähigkeit der Einrichtungen, legt Verhaltensstandards fest und bekämpft unerlaubte Finanzgeschäfte. Unter ihrer Aufsicht stehen:

Ein Kredit ist immer mit Zinsen verbunden, selbst bei einer Kreditkarte fallen diese an
Ein Kredit ist immer mit Zinsen verbunden, selbst bei einer Kreditkarte fallen diese an
  • 1780 Banken
  • 676 Finanzdienstleistungsinstitute
  • 573 Versicherungsunternehmen
  • 31 Pensionsfonds
  • über 6.000 inländische Fonds
  • 260 Kapitalgesellschaften (Zahlen nach Stand März 2014)

Alle Aufgaben der BaFin sind im Kreditwesengesetz festgehalten. Weiterhin regelt das KWG im Bankrecht u.a. Werbung und Hinweispflichten der Institute, den bargeldlosen Zahlungsverkehr und Kreditgeschäfte.

Was ist ein Kredit?

Der Begriff „Kredit“ hat nach seinem lateinischen Vorfahren „credere“ die Bedeutung von „glauben“ oder „vertrauen“. Das hat den Grund, dass ein Kredit im Bankrecht heutzutage die Überlassung von Geld oder einer Sache bezeichnet, die es zusammen mit Zinsen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückzuzahlen gilt. Dabei baut ein Kredit auf das Vertrauen auf, dass der Schuldner am Ende zahlungsfähig ist und die geliehenen Geldmittel wieder ausgleichen kann.

Die Zinsen (Vermögensschätzung) der Kredite bilden dabei das Entgelt, welches der Schuldner für die zeitliche Überlassung des Kapitals an den Gläubiger abgeben muss. Die Berechnung der Zinsen erfolgt in der Regel prozentual im Hinblick auf die marktwirtschaftliche Angebot-und-Nachfrage-Situation.

Ein Kredit hat in der Bankwirtschaft also immer eine bestimmte Laufzeit, die in einem Kreditvertrag festgelegt wird. Oft muss das Geld in regelmäßigen Ratenzahlungen an den Gläubiger, also zum Beispiel eine Bank, zurückgegeben werden. Gegen Ende der Kreditlaufzeit ist häufig noch eine Schlussrate zu begleichen. Möglich ist aber auch die Gesamtsumme am Schluss zu zahlen, wenn es sich um einen endfälligen Kredit handelt.

Es existieren drei Arten von Krediten:

  • Kurzfristige Kredite (Laufzeit weniger als ein Jahr)
  • Mittelfristige Kredite (Laufzeit ein bis vier Jahre)
  • Langfristige Kredite (Laufzeit über vier Jahre)

Wie bereits erwähnt, baut die Überlassung des Kredits auf Vertrauen auf. Hierbei kommt die sogenannte Kreditwürdigkeit ins Spiel. Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit bilden wiederum zusammen die Bonität. Mit Bonität ist die finanzielle Zuverlässigkeit eines Kreditnehmers gemeint. Dabei ist es ohne Belang, ob es sich bei dem Kreditnehmer um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt. Um also die Sicherheit der Anleihe zu gewährleisten, kommt es im Vorfeld meistens zu einer Bonitätsprüfung.

Die Schufa Holding AG versorgt dabei ihre Geschäftspartner mit allen Informationen zur Bonität der zukünftigen Kreditvertragspartner der Banken. Dabei unterliegen die Geschäftsaktivitäten der Schufa dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). So können sich also Banken, Sparkassen, Kreditinstitute und andere Unternehmen über eine Schufa-Auskunft zur Bonität ihrer Kunden informieren. Zum Beispiel nutzt das Internet-Auktionshaus eBay die Schufa-Auskunft dafür, die Identität von neuen Nutzern zu überprüfen. Daneben sind aber auch Selbstauskünfte über die Schufa möglich.

Kredit versus Darlehen

Kredit und Darlehen werden häufig gleichgesetzt. Zwar sind die beiden Finanzbegriffe in ihrer Beschaffenheit ähnlich, doch es gibt einige feine Unterschiede zwischen diesen beiden Bezeichnungen aus dem Bankrecht. Was ein Kredit ist, wurde bereits oben erklärt, daher soll zunächst definiert werden, was ein sogenanntes Darlehen ist.

Das Darlehen ist ebenso wie ein Kredit ein schuldrechtlicher Vertrag – hier zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber. Gleich ist ebenfalls, dass dabei Geld oder eine Sache an den Darlehensnehmer übergeben wird. Infolgedessen wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der eine Zeitspanne festlegt, in welcher das Darlehen mit Zinsen zurückzuzahlen ist. Der Darlehensbegriff ist im BGB definiert (§§ 488 ff.).

Sowohl ein Kredit als auch ein Darlehen haben also den Zweck Fremdkapital zum eigenen Wirtschaften zu beschaffen. Allerdings ist der Kredit eher als Oberbegriff für solche finanziellen Anleihen zu sehen.

Der Hauptunterschied zwischen Darlehen und Kredit besteht zudem darin, dass die Dauer der Laufzeit beim Darlehen deutlich länger ist als bei einem Kredit. Das heißt, bei einem Darlehen handelt es sich in der Regel um eine wesentlich höhere Geldsumme bei der Anleihe mit einer dementsprechend längeren Laufzeit, währenddessen Kredite meistens geringere Beträge sowie eine kürzere Kreditlaufzeit umfasst.

Schlussendlich gelten daher alle langfristigen Kredite, die oft über vier Jahre hinweg laufen, als Darlehen.

Mehr Ratgeber zur Baufinanzierung

Baufinanzierung, Hypothek und Annuitätendarlehen

Im Zuge der Erläuterung der Begrifflichkeiten Kredit und Darlehen kann auch das Thema Baufinanzierung im Bankrecht angesprochen werden. Möchte sich eine Person den Traum vom Eigenheim erfüllen, so nehmen die meisten Menschen zur Baufinanzierung einen Kredit auf bzw. in diesem Falle meistens ein Darlehen, da es sich hier in der Regel um eine höhere Geldanleihe handelt, die eine längere Laufzeit hat.

Im Zuge einer Baufinanzierung wird oftmals eine Hypothek aufgenommen
Im Zuge einer Baufinanzierung wird oftmals eine Hypothek aufgenommen

Bausparkassen raten ihren Kunden dann häufig zu einem sogenannten konstanten Annuitätendarlehen. Diese Form des Darlehens ist die vermutlich am weitesten verbreitete. Ein Merkmal vom Annuitätendarlehen ist es, dass die sogenannte Annuität – die jährliche Zahlungsrate (lat. „annus“, dt. „Jahr“) – regelmäßig und konstant bleibt. Dabei legen der Darlehensnehmer und der Darlehensgeber vom Beginn der Laufzeit an eine gleichbleibende Rate fest, die die gesamte Zeit über anhaltend fortbesteht und sich zum einen Teil aus der Tilgung und zum anderen Teil aus Zinsen zusammensetzt. Daher ist am Ende der Laufzeit meistens die komplette Schuld getilgt und es muss keine Restschuld gezahlt werden.

Viele Bauherren entscheiden sich jedoch auch für ein Hypothekendarlehen bei dem aber Hypothekenzinsen fällig werden. Eine Hypothek nehmen Personen in der Regel auf ihr Haus auf. Damit setzen sie dieses als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen ein. Mit einer Hypothek wird dem Kredit- oder Darlehensgeber daher ein (Grund-)Pfandrecht (aus dem Griechischen) übereignet, um die Forderung nach einer Geldanleihe zu sichern. In solch einem Fall wird die Hypothek bzw. der Geldgeber – etwa die Bank – ins Grundbuch eingetragen. Hier haftet der Schuldner in der Regel persönlich, mit seinem gesamten Privatvermögen. Sollte also der Darlehensnehmer seine Schulden nicht begleichen können, so kann sich der Gläubiger im Zuge einer Zwangsversteigerung daran zufriedenstellen.

Die Höhe der Hypothek ist dabei abhängig vom Wert der jeweiligen Immobilie, wohingegen der geforderte Kredit oder das Darlehen oft unter der Hypothekenhöhe liegt. Während der Laufzeit schrumpft die Hypothek parallel zur Abbezahlung der Schulden. Ist die Forderung komplett getilgt, wird mit Hilfe einer löschfähigen Quittung die Eintragung im Grundbuch gelöscht und die Hypothek fällt wieder an den Eigentümer der Immobilie zurück. Dieser Prozess wird auch als Löschungsbewilligung bezeichnet. Bei der Löschungsbewilligung stimmt der Kreditgeber (z. B. Bank) der Löschung des im Grundbuch eingetragenen Sicherheitsrechts (z.B. Hypothek) zu, welche notariell zu beglaubigen ist.

Ebenso als Sicherheit ins Grundbuch eintragen, kann man die Grundschuld. Sie ist auch ein Grundpfandrecht und hat ebenfalls den Sinn, aus einer Immobilie heraus die Begleichung eines Geldbetrages zu fordern. Allerdings kann die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek auch darüber hinaus noch eingesetzt werden. So kann die Grundschuld nämlich nach Abzahlung des Darlehens dazu genutzt werden, um etwa einen neuen Kredit aufzunehmen.

Nicht selten kommt es vor, dass bei einem Kredit oder einem Darlehen eine Restschuld bleibt. Hier haben Betroffene die Möglichkeit im Bankrecht ein sogenanntes Forward-Darlehen abzuschließen. Hierbei handelt es sich um einen Anschlusskredit, da die meisten Personen die Restschuld über einen hohen Geldbetrag nicht im Gesamten zurückzahlen können. Weil im Vorfeld oft schon bekannt ist, dass eine Restschuld verbleibt, kann das Forward-Darlehen noch während der Laufzeit des alten Darlehens gesichert werden, bei dem feste Konditionen vereinbart werden. Das Forward-Darlehen muss in jedem Fall erfüllt werden und ist unabhängig von der derzeitigen Zinssituation. Zudem verlangen die Banken hier in der Regel einen Zinsaufschlag von 0,02 bis 0,03 Prozentpunkten.

Möchte oder muss ein Darlehensnehmer vorzeitig aus seinem Darlehensvertrag zurücktreten, so muss er die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Mit dieser Vorfälligkeitsentschädigung soll der Refinanzierungsschaden sowie der Margenschaden der Bank beglichen werden, der ihr durch den frühzeitigen Austritt entsteht. Somit ist die Vorfälligkeitsentschädigung eine Art Schadensersatz. Ein verfrühter Austritt aus dem Darlehensvertrag kann zum Beispiel zustande kommen, wenn das Darlehen schneller zurückgezahlt wird und dem Bankunternehmen dadurch Verluste der geplanten Zinseinnahmen entstehen.

Ratgeber zum Thema Geldwäsche

Geldwäschegesetz

Generell gilt zunächst einmal zu sagen, dass Geldwäsche in Deutschland und auch in nahezu allen anderen Ländern, illegal ist. So sieht das StGB hier, nach § 261, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Unter Geldwäsche ist das illegale Einschleusen von verbotswidrig erwirtschafteten Geldern in den bestehenden Wirtschafts- und Finanzkreislauf zu verstehen.

Das Geldwäschegesetz hat neben dem strafrechtlichen Aspekt aber hauptsächlich den Zweck, präventiv zu wirken und so das Aufkommen von Geldwäsche zu unterbinden bzw. schon im Anfangsstadium zu erkennen.

Geldwäsche ist strafbar
Geldwäsche ist strafbar

Hierzu wurden den Akteuren von Finanztransaktionen (Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte etc.) gewisse Sorgfalts- bzw. Aufsichtspflichten auferlegt. So müssen diese, bevor sie einen Vertrag mit einem Kunden oder einem Geschäftspartner abschließen, dessen Identität eindeutig feststellen. Des Weiteren sind sie verpflichtet, verdächtige Transaktionen den zuständigen Behörden, wie beispielsweise dem Bundeskriminalamt, zu melden.

Bei der Geldwäsche handelt es sich um organisierte Kriminalität. Oftmals werden hier Gelder auf Drogengeschäften, Steuerhinterziehung oder dem Waffenhandel verwertet. Personen, die solche Handlungen durchführen oder damit in Berührung kommen, sollten einen Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren.

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Das Wertpapierhandelsgesetz dient in Deutschland der Regulierung des Wertpapierhandels im Kapitalmarktrecht. Dabei hat es den Schutz der Kunden im Sinn sowie jene Dienstleistungsunternehmen zu kontrollieren, die mit Wertpapieren handeln. Damit ist das WpHG die Grundlage zur Kontrolle diese Wertpapierhandelsunternehmen durch die BaFin (Finanzdienstleistungsaufsicht).

Insbesondere die Anlageberatung findet oft Erwähnung im WpHG. Diese ist notwendig, da es aufgrund der schier unübersehbaren Menge an verschiedenen Produkten (wie Aktien oder Fonds) für einen unerfahrenen Anleger schwierig geworden ist, sich für die richtige Geldanlage zu entscheiden. So sollen diese vor Falschberatungen durch unseriöse Anbieter geschützt werden, weshalb nur sachkundige und zuverlässige Mitarbeiter in der Anlageberatung tätig sein sollen (§ 34d WpHG).

Nach § 34 Abs. 2a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) muss die Anlageberatung durch den jeweiligen Berater gut protokolliert werden. Dieses Protokoll muss unter anderem den Grund für die Beratung enthalten sowie Informationen über die finanzielle Situation und die Wünsche des Kunden hinsichtlich der Anlageformen. Weiterhin ist es verpflichtet, dass das Protokoll darüber Auskunft gibt, welche Empfehlungen gegeben wurden und warum.

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Das Kapitalanlagerecht befasst sich mit allem, was im Zusammenhang mit einer Kapital- bzw. Geldanlage steht. Es ist im Kapitalanlagegesetzbuch reglementiert, das seit Juli 2013 die rechtliche Grundlage für Investmentfonds bildet. Mit dieser Gesetzgebung soll der Kapitalmarkt eingedämmt und der Schutz der Anleger nach einem einheitlichen Standard gewährleistet werden.

An die Bestimmungen im KAGB haben sich insbesondere die Verwalter von offenen und geschlossenen Fonds zu halten. So sind darin Vorschriften zum Investmentvermögen und den Verwaltungsgesellschaften enthalten, wie etwa Verhaltens- und Organisationspflichten. Dabei wird zwischen „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) und „alternativen Investmentfonds“ (AIF) unterschieden.

Weiterhin ist unter § 305 das Widerrufsrecht für offene Investmentfonds geregelt. Ein solches gibt es auch im BGB unter § 312g, welches wiederum für geschlossene Investmentfonds und Fernabsatzverträge gilt. Im Groben gesagt, gilt ein Widerrufsrecht grundsätzlich nur dann, wenn der Käufer im Vorfeld eine Widerrufsbelehrung erhielt. Enthält die Widerrufsbelehrung also Fehler, so kann der Vertragsabschluss noch Jahre später erfolgen.

Fonds

Was ist ein Fonds? Unter einem Fonds versteht man eine Form der Geldanlage, meistens aber einen sogenannten Investmentfonds. Doch es existieren verschiedene Typen von Fonds, zum Beispiel:

  • Hedgefonds
  • Aktienfonds
  • Rentenfonds
  • Garantiefonds
  • Masterfonds
  • Feederfonds

Fonds werden ausschließlich von Kreditinstituten, wie Kapitalanlagegesellschaften (Investment- oder Fondsgesellschaften) aufgelegt. Bei einem Fonds wird quasi Kapital von mehreren kleinen Anlegern in einen großen „Topf“ geworfen. Ein Verwalter oder auch Manager verwaltet diesen Fonds dann, indem er das Kapital aller gemeinschaftlich in eine Immobilie, Wertpapiere oder etwas anderes investiert. Somit beruhen Fonds auf einer Risikoanlage.

Es gibt offene und geschlossene Fonds. Offene Fonds haben den Vorteil, dass hier jederzeit die Fondsanteile zurückgegeben bzw. erworben werden können. Währenddessen ist ein geschlossener Fond eben geschlossen, was bedeutet, dass die Fondsanteile nicht zurückgegeben werden können. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds hat eine begrenzte Laufzeit und nach Beendigung können hier die Vermögensanteile nicht aufgestockt werden.

Die Fondsanteile werden jedoch später sowohl beim offenen als auch beim geschlossenen Fonds entsprechend des eingesetzten Kapitals aus dem Fondsvermögen verteilt.

Börsengesetz

Aktien an der Börse zu kaufen, bietet für viele eine gute Geldanlage
Aktien an der Börse zu kaufen, bietet für viele eine gute Geldanlage

Bulle und Bär stehen für die Börse im deutschen Frankfurt am Main. Wenn man an sie denkt, dann denkt man auch an die vielen großen Monitore im Inneren des Börsen-Wolkenkratzers sowie an Unmengen von Zahlen und Graphen, die steigen oder fallen. Doch die Börse an sich mit dem Grundgedanken der heutigen Zeit gab es tatsächlich schon im 15. Jahrhundert. Sie entwickelte sich, als der Kapitalismus entstand und der Kolonialismus seinen Höhepunkt erreichte. Ohne die Börse wären höchstwahrscheinlich Industrialisierung und Kolonialismus nicht möglich gewesen, wenn man den Historikern Glauben schenken mag.

1409 gründete die belgische Kaufmannsfamilie Van der Beurse die erste Börse. Wobei vermutlich auch der Begriff „Börse“ entstand, da die Lederbeutel, in denen das Geld aufbewahrt wurde, „Bursa“ genannt wird. So verschmolzen „Beurse“ und „Bursa“ zur „Börse“. Bereits 1531 wurde in Antwerpen das erste richtige Börsenhaus geschaffen, das auch internationalen Kaufleuten offen stand.

Was bedeutet nun Börse? Die Börse ist das Herzstück des Kapitalismus und erscheint als ein Finanzmarkt, auf dem es nicht um Waren geht, sondern um Geld. Hier wird nicht verhandelt, denn die Börse ist ein Auktionsmarkt.

Schon damals benötigten Fürstenhäuser Geld und ebenso die Könige sowie die Händler, damit sie Schiffe bauen konnten, um die Welt auszukundschaften. Viele reiche Menschen wollten wiederum ihr Geld profitabel anlegen. So schaffte die Börse einen Platz, auf dem solche Vereinbarungen und Geschäfte geschlossen wurden. In der Regel wurden und werden heute noch diese Verabredungen auf den sogenannten Wertpapieren festgehalten und gelten gegenwärtig weiterhin als verbriefte Forderungen oder Schuldurkunden.

Heutzutage kommen also an der Börse Unternehmen und Anleger zusammen. Dabei benötigen die Unternehmen Kapital für eine bestimmte Investition und die Anleger wiederum wollen ihr Geld gewinnbringend in solche erfolgversprechenden Firmen investieren.

Ein wichtiger Begriff der Börse in Deutschland bildet der Deutsche Aktien Index, der DAX. Der DAX, aber auch der TecDAX und MDAX, sind also sogenannte Indizes, die die Aktienwerte abbilden. Der Verlauf eines solchen Index zeigt den aktuellen Verlauf eines Marktes.

In der Börse wird mit Wertpapieren wie Aktien gehandelt, wobei der Kurs den Preis der Aktie bestimmt. Dieser Kurs wiederum entsteht durch die stetige Angebot-und-Nachfrage-Situation. Dabei hat der Börsen-Makler die Aufgabe, stets den Kurs mit dem größtmöglichen Umsatzziel zu finden. Die Börsen befinden sich übrigens in der Trägerschaft von Aktiengesellschaften und die Börsengeschäfte sind eher privatrechtlicher Natur. Kurzum führt die Börse Käufer- und Verkäuferangebote mittels eines Maklers zusammen.

Das Börsengesetz im Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist in der Funktion, den geschäftlichen Verkehr an der Börse zu reglementieren. Dabei bestimmt das Gesetz, in welcher Form sich eine Börse zu gründen hat und welche Aufgaben die Börsenaufsichtsbehörde übernehmen soll. Zudem werden der Börsenhandel und die Börsenpreisfeststellung rechtlich bestimmt sowie welche Wertpapiere an der Börse zugelassen sind. Es enthält aber auch Bußgeld- und Strafvorschriften. So ist es beispielsweise verboten, andere in ihrer Unerfahrenheit zu Geschäften der Börsenspekulation zu verleiten. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mit Geldstrafen bis zu 100.000 Euro wird sanktioniert, wer falsche oder verspätete Handelsdaten zur Verfügung stellt.

Weitere hilfreiche Ratgeber zum Bankrecht

Was regelt das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht?

Konto, Lastschrift, Überweisung und Co.

Auch alle Vorgänge, die mit einem Konto zu tun haben, werden durch das Bankrecht reglementiert, weshalb es hier durchaus Erwähnung finden soll. Ein Konto ist eine laufende Gegenüberstellung sowie eine Abrechnung der finanziellen Ein- und Ausgänge (auch Gutschrift und Lastschrift genannt) in Form einer Tabelle. Zu den Spalten kommen in der Regel noch weitere, die zusätzliche Informationen etwa zum Buchungsdatum enthalten. Ein solches Konto wird von einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut für einen Kunden geführt.

Beim sogenannten Jedermann-Konto (Recht jedes Bürgers auf ein Konto bei der Bank) handelt es sich oftmals um ein Girokonto. Der Begriff „Giro“ kommt aus dem italienischen und bedeutet so viel wie „Kreislauf“. Das Girokonto ist nämlich ein laufendes Konto, das regelmäßige Zu- und Abbuchungen verzeichnet. Das bedeutet, hier ist das Geld ständig in Bewegung, weshalb das Girokonto das wichtigste Konto für den Zahlungsverkehr darstellt und quasi jedermann ein solches besitzt. Denn 2014 beschloss das Europäische Parlament, dass jeder EU-Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Girokonto hat.

Das Konto-1×1

Eine Überweisung vom Konto können Bankkunden auch per Online-Banking vornehmen
Eine Überweisung vom Konto können Bankkunden auch per Online-Banking vornehmen

Rund um das Thema „Konto“ gibt es aber noch weitere Begrifflichkeiten. Um das Konto also besser verstehen zu können, schlüsseln wir im Folgenden in einem kleinen „Konto-1×1“ diese Termini für Sie auf.

Tagesgeldkonto

Eine Form des Kontos ist das Tagesgeldkonto, welches keine Laufzeit und keine Kündigungsfristen besitzt. Möchte jemand also Tagesgeld anlegen, dann benötigt er ein solches Tagesgeldkonto. Darunter ist ein verzinstes Konto zu verstehen, auf dem meist längerfristig Tagesgeld bzw. Kapital gelagert werden kann, weshalb es oft als Sparbuch genutzt wird, da es höhere Zinsen auf das Tagesgeld gibt, als auf das Geld auf dem Girokonto. Außerdem kann auf dem Tagesgeldkonto auch kurzfristig Geld „geparkt“ werden.

Auf das Tagesgeldkonto kann der Kontobesitzer jederzeit und uneingeschränkt zugreifen und Geld ohne eine Verfügungsgrenze abheben. Jedoch dient das Tagesgeldkonto nicht für den herkömmlichen Zahlungsverkehr. Deshalb können Überweisungen nur auf das angegebene Referenzkonto erfolgen und Lastschriften überhaupt nicht eingezogen werden. Nachteilig ist hier das Fehlen einer Zinsgarantie, da sich die Zinsen nach dem Zinsniveau auf dem Geldmarkt richten. Die Banken können theoretisch täglich die Zinsen neu anpassen, allerdings können wiederum die Kontobesitzer auch jederzeit ihre Einlagen zurückziehen.

Festgeld

Im Gegensatz zum Tagesgeld handelt es sich beim Festgeld um eine befristete Einlage bei einem Kreditinstitut mit einer festgelegten Laufzeit und einem ebenso festen Zinssatz. Allerdings richtet sich der Zinssatz auch hier nach den Gegebenheiten auf dem Finanzmarkt. Trotzdem bleiben die Zinsen über die gesamte Zeit über gleich. Das gesamte Kapital ist über die Laufzeit fest angelegt – daher auch „Festgeld“ – weshalb der Sparer nicht über sein Festgeld verfügen kann.

Eine etwas umgangssprachliche Bezeichnung für das Festgeld ist „Termingeld“. Es erweist sich als eine flexible Anlageform, bei der wesentliche höhere Zinsen zu holen sind, als beim Tagesgeld.

Zudem ist das Festgeld auf dem Konto durch die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme erfasst und erhält dadurch eine höhere Garantie des Schutzes im Falle einer Bankpleite.

Lastschrift und Einzugsermächtigung

Die Lastschrift ist ebenfalls ein bekannter Begriff im Bankrecht und zwar besonders im Zusammenhang mit Konten. Unter einer Lastschrift ist ein Bankeinzug zu verstehen, der dem bargeldlosen Zahlungsverkehr dienlich ist. Eine Lastschrift funktioniert so, dass im ersten Schritt der Empfänger der Zahlung den Zahlungsvorgang auslöst. Dafür belastet er das Konto des Zahlungspflichtigen mit dem betreffenden Geldbetrag. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten beim Bankeinzug: die Einzugsermächtigung und das Abbuchungsverfahren (Dauerauftrag).

Das übliche Verfahren bei einer Lastschrift bildet die Einzugsermächtigung. Hier gibt ein Kontoinhaber dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, von seinem Konto an einem bestimmten Tag (im Monat) einen festen Geldbetrag abzubuchen. Per Lastschrift wird dann diese Einzugsermächtigung durchgeführt. Sollte der Zahlungspflichtige mit dieser Abbuchung nicht konform gehen, so hat er acht Wochen Zeit dem im Rahmen seines Widerrufrechts zu widersprechen.

Dann gibt es noch das Abbuchungsverfahren. Hier gibt der Kontoinhaber wiederum seiner eigenen Bank den Auftrag, die Lastschrift zu einem festgelegten Termin zu tätigen und somit sein Konto zu belasten. Der Zahlungspflichtige gibt also nicht dem Empfänger des Geldes die Erlaubnis zur Abbuchung wie bei der Einzugsermächtigung, sondern dem Kreditinstitut zur Umbuchung auf das Konto des Zahlungsempfängers. Im Volksmund ist diese Form der Lastschrift auch als Dauerauftrag bekannt.

Schlussendlich bildet die Lastschrift bzw. der Bankeinzug das Gegenstück zur Überweisung, die im nächsten Kapitel erläutert wird.

Überweisung und SEPA-Überweisung

Die Überweisung ist wohl das am weitesten verbreitete Zahlungsmittel. Sie ist genauso wie die Lastschrift ein Instrument im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Bei einer Überweisung erfolgt die Zahlung mittels einer Anweisung des Kontoinhabers an sein kontoführendes Geldinstitut, sein Girokonto mit einer Abbuchung zugunsten des Gläubigers zu belasten. Das Recht der Schuldverhältnisse ist übrigens im zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches reglementiert.

Im Jahr 2008 hat das Europäische Parlament die SEPA-Überweisung beschlossen. Mit ihr ist es nun möglich, eine Überweisung günstig und schnell innerhalb aller EU-Mitgliedsstaaten, aber auch in, aus und nach Norwegen, Liechtenstein, Island und die Schweiz durchzuführen. Besonders macht somit die SEPA-Überweisung, dass mit ihr sowohl Inlands- als auch Auslandsüberweisungen ausführbar sind. SEPA bedeutet so viel wie Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).

Online-Banking
Kontoinhaber können sowohl Festgeld als auch Tagesgeld anlegen
Kontoinhaber können sowohl Festgeld als auch Tagesgeld anlegen

Das Online-Banking – oder auch E-Banking, Homebanking, Internetbanking – hat sich in den vergangenen Jahren vermehrt durchgesetzt. Damit können Bank-Kunden per Datenfernübertragung auch von Zuhause über den Computer, das Smartphone oder Tablet ganz einfach ihre Zahlungsgeschäfte via Internet durchführen. Somit kann jeder Kontoinhaber über sein Konto jederzeit verfügen, wenn er sich über sein Kreditinstitut dafür freischalten lässt.

Daher können Sie per Online-Banking zum Beispiel Ihren Kontostand einsehen, Geldein- und –ausgänge prüfen, Daueraufträge einrichten und Überweisungen tätigen. Beim Online-Banking gibt es zudem verschiedene Verfahren, die zum Beschaffen einer TAN dienen. Eine solche TAN wird benötigt, um bspw. eine Überweisung zu bestätigen; daneben dient sie dem sicheren Zahlungsverkehr und dem Verhindern von Missbrauch:

  • Chip-TAN-Verfahren – benötigt wird hier ein Chip-TAN-Generator, mit dem man die TAN selbst generieren kann.
  • PIN-TAN-Verfahren – hier erhalten bzw. erhielten Kunden von ihrem Kreditinstitut eine TAN-Liste mit mehreren Transaktionsnummern; dieses Verfahren ist fast schon gänzlich zurückgedrängt, da es als besonders unsicher gilt.
  • Mobile-TAN-Verfahren – dieses Verfahren setzt sich immer mehr durch, da es als eines der sichersten gilt und daher vermehrt das PIN-TAN-Verfahren ablöst; dabei erhalten Kunden die TAN unmittelbar vor der Transaktion per SMS über ihr Handy.
  • HBCI-Verfahren – dieses Verfahren gilt als das bisher sicherste. Benötigt wird dafür jedoch ein besonderes Kartenlesegerät mit der dazugehörigen Chipkarte und der HBCI-Software. Da allerdings die Anschaffungskosten hoch sind, hat sich das Gerät noch nicht groß verbreitet.
Gemeinschaftskonto

Viele Paare, Ehepaare oder auch Wohngemeinschaften entscheiden sich dafür, ein gemeinschaftliches Konto – ein Gemeinschaftskonto – zu führen, insbesondere dann, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Also wird ein Gemeinschaftskonto oftmals von zwei, in einigen Fällen aber auch von mehreren, Personen geführt. Beim Gemeinschaftskonto gibt es zwei verschiedene Varianten.

Alle Kontoinhaber des Partnerkontos besitzen bei der Oder-Konto-Variante dieselben Verfügungsrechte, was bedeutet, dass jeder ohne Einverständnis des anderen über das Gemeinschaftskonto Transaktionen durchführen kann. Die Einverständnis aller muss hingegen gegeben sein, wenn:

  • das Gemeinschaftskonto gekündigt werden soll
  • ein Kredit aufgenommen wird
  • Vollmachten an Dritte erteilt werden

Bei der Und-Konto-Variante des Gemeinschaftskontos muss andererseits immer das Einverständnis aller Verfügungsberechtigten eingeholt werden.

Dispokredit

Der Dispokredit heißt im Bankrecht eigentlich Dispositionskredit. Besitzt ein Kontoinhaber für sein Girokonto einen Dispokredit, so darf er das Konto bis zu einem vereinbarten Kreditrahmen überziehen, also darf er sozusagen ins Minus kommen. In der Regel wird das Limit vom Dispokredit durch das Kreditinstitut festgelegt und orientiert sich dabei am monatlichen Einkommen des Kontoinhabers. Im Grunde ist ein regelmäßiger Gehaltseingang Bedingung für einen Dispokredit, da dieser von der Kreditwürdigkeit des Kontoinhabers abhängt.

Allerdings fallen für einen Dispokredit täglich Zinsen an, die nur für die tatsächlich in Anspruch genommene Kreditsumme anfallen. Um die 10 Prozent Zinsen sind für einen Dispokredit oft fällig. Sofern aber auch der Dispokredit überzogen werden sollte, wird es richtig kostspielig, da hier zusätzliche Überziehungszinsen entstehen.

Kontopfändung

Zu einer Kontopfändung kann es kommen, wenn der Kontoinhaber insolvent ist. Oftmals ist eine solche Pfändung des Kontos Bestandteil einer Zwangsvollstreckung. Mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann ein Gläubiger bei seinem Schuldner eine Kontopfändung durchsetzen, um seine Forderungen zu sichern und zu befriedigen. Dabei kann dem Schuldner die Verfügungsgewalt über sein Konto entzogen werden.

Bei der Kontopfändung wird vorrangig das Guthaben des Kontos gepfändet. Überweist der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt, so wird die kontoführende Bank in die Pflicht genommen, diese Beträge zur Auszahlung bis zu einer gewissen Pfändungsfreigrenze an den Gläubiger bereitzustellen. Diese Freigrenze liegt derzeit bei 1.073,88 Euro und wird dem Schuldner mittels eines Pfändungsschutzkontos gewährt. Auch Wertpapiere und andere bestimmte Kapitalanlagen können einer Pfändung zum Opfer fallen.

Fazit

Es hat sich gezeigt, dass das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht als Querschnittsmaterien zwischen anderen Rechtsgebieten agieren. Die Aufspaltung in die verschiedensten Einzelgesetze macht es schwierig, einen allumfassenden Gesamtüberblick zu erlangen. Daher ist es sinnvoll, bei Rechtsfragen rund um das Bankrecht Informationen bei einem Rechtsanwalt mit dem dementsprechenden Fachanwaltstitel einzuholen.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht befasst sich mit allen wichtigen Bereichen zum Thema Geld. Dazu gehören vornehmlich Kapitalanlagen, wie Lebensversicherungen, Fonds, Kredite, Darlehen oder Aktien. Eine besondere Aufgabe kommt dem Bank- und Kapitalmarktrecht dahingehend zu, den Finanzmarkt und die Bankwirtschaft mit Hilfe der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) zu kontrollieren und einzudämmen. Vor allem die Börse spielt dabei eine große Rolle. Auch Verstöße gegen das Bank- und Kapitalmarktrecht gelten nicht gerade als Kavaliersdelikte und werden bestraft.

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht – Vorschriften rund um das Thema Geld und Kapitalanlagen
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.